Investmentsteuergesetz: Besteuerung der Erträge aus einem ausländischen Investmentfonds (BFH)

Ein Gebot der Fremd­verwal­tung des Inhalts, dass für die Anwend­barkeit der Rege­lungen des Invest­ment­steuer­gesetzes 2004 die Ver­mögens­ver­wal­tung durch den Fonds­ver­wal­ter von jeg­licher Ein­fluss­nahme des oder der Anleger frei sein muss, besteht nicht (BFH, Beschluss v. 1.7.2025 – VIII R 18/22; veröf­fent­licht am 28.8.2025).