Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Die schenk­weise Über­tragung von Geschäfts­anteilen auf leitende Mit­arbeiter zur Siche­rung der Unter­nehmens­nach­folge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeits­lohn (BFH, Urteil v. 20.11.2024 – VI R 21/22; veröf­fent­licht am 16.1.2025).

 

Hintergrund: Zu den Einkünften aus nicht­selbständiger Arbeit gehören gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG – neben Gehältern und Löhnen -auch andere Bezüge und Vorteile in Geld oder Geldeswert (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EStG), die „für“ eine Beschäf­tigung im öffent­lichen oder privaten Dienst gewährt werden, unab­hängig davon, ob ein Rechts­anspruch auf sie besteht und ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt (§ 19 Abs. 1 Satz 2 EStG).