Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten für Bewertungsstichtage im Jahr 2025

Das BMF hat gemäß § 190 Abs. 4 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind (BMF, Schreiben v. 20.1.2025 – IV D 4 – S 3225/00006/006/003).

Die Baupreisindizes wurden ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10.1.2025veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2024; 2021 = 100) ermittelt.

Sie lauten:

* Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht