Körperschaftsteuer: Betriebseinnahmen eines Krematoriums in Gestalt eines Betriebs gewerblicher Art (BFH)
Einnahmen aus der Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände bei einem Krematorium in Gestalt eines Betriebs gewerblicher Art stellen Betriebseinnahmen dar (BFH, Urteil v. 14.7.2026 – IX R 29/24; veröffentlicht am 10.9.2026).
Hintergrund: Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile v. 21.11.2018 – VI R 54/16, BStBl II 2019, 311, Rz 14, und v. 26.9.2025 – IV R 16/23, zur amtlichen Veröffentlichung vor-gesehen, BStBl II 2026, 312, Rz 18; für BgA vgl. Bürstinghaus in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 KStG Rz 106).

