Verbraucherschutz: Anmeldefrist für Sammelklage gegen E.ON wegen erhöhter Fernwärmepreise läuft ab (vzbv)

Nach der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamm läuft die Zeit: Betroffene können sich noch bis zum 14.9.2026 der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die E.ON Energy Solutions GmbH anschließen. Der Eintrag in das Klageregister ist kostenlos und online möglich. Hierauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam.

Hintergrund: Die E.ON Energy Solutions GmbH (E.ON) ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kunden fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. In den vergangenen Jahren kam es bei E.ON zu hohen Preissteigerungen.

Aus Sicht des vzbv sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Das OLG Hamm hat in der mündlichen Verhandlung am 24.8.2026 erkennen lassen, dass es die Kritik der Verbraucherzentrale an den Preisänderungsklauseln von E.ON teilt. Nach seiner vorläufigen Einschätzung hält es die Klauseln für unwirksam.
  • Offen ist, für wie viele Versorgungsgebiete diese Feststellung gelten wird. Die Verbraucherzentrale wollten erreichen, dass das Gericht die Unwirksamkeit allgemein feststellt, also für alle Formeln mit den beanstandeten Merkmalen.
  • Diese allgemeine Feststellung hält das Gericht nach seiner vorläufigen Einschätzung nicht für möglich. Es will die Klauseln stattdessen für die einzelnen Versorgungsgebiete prüfen.
  • Für diesen Fall hatte die Verbraucherzentrale vorsorglich beantragt, die Unwirksamkeit jedenfalls für die Versorgungsgebiete Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes festzustellen. Diesen Anträgen wird das Gericht voraussichtlich folgen.
  • Bleibt das Gericht bei seiner Auffassung, legt die Verbraucherzentrale Revision beim Bundesgerichtshof ein. Sie wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Unwirksamkeit auch für die übrigen Versorgungsgebiete festgestellt wird.

Wer kann bei der Sammelklage mitmachen?

Mit dem Online-Klagecheck der Verbraucherzentralekönnen Verbraucher prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.

Im Erfolgsfall können sich Betroffene auf die Feststellungen im Urteil der Sammelklage berufen und überzahlte Beträge zurückfordern. Außerdem hemmt die Teilnahme an der Sammelklage die Verjährung während des Verfahrens.

Die Klage betrifft Kunden von E.ON, die einen Fernwärmevertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Ob der Vertrag noch läuft, spielt keine Rolle.

Die betroffenen Fernwärme-Versorgungsgebiete lauten wie folgt:

Nordrhein-Westfalen

  • Bergisch-Gladbach
  • Dortmund-Kirchlinde
  • Dortmund-Schüren
  • Dortmund-Westerfilde
  • Erkrath-Hochdahl
  • Ibbenbüren
  • Leverkusen-Steinbüchel
  • Monheim-Süd / Monheim-Baumberg-Ost
  • Recklinghausen
  • Wuppertal-Hilgershöhe

Hamburg

  • Hamburg-Bergedorf-West
  • Hamburg-Bergstedt, Volksdorfer Damm
  • Hamburg-Hanhoopsfeld
  • Hamburg-Lohbrügge-Nord
  • Hamburg-Marmstorf
  • Hamburg-Rahlstedt-Meiendorf
  • Hamburg-Rahlstedt-Ost

Schleswig-Holstein

  • Bad Schwartau-Wasch
  • Elmshorn-Rethfeld
  • Hoisbüttel-Ost
  • Pinneberg, Wiesengrund

Hessen

  • Langen-Oberlinden
  • Schwalbach-Limes

Hinweise:

Wer noch unsicher ist, kann den Online-Klagecheck der Verbraucherzentrale nutzen. Der Klagecheck zeigt innerhalb weniger Minuten, ob der eigene Fall zur Klage passt und liefert Textbausteine für die Anmeldung.

Die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und kommt ohne Unterlagen aus. Wenn Betroffene sich in das Register eingetragen haben, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Das gilt auch für Ansprüche ab 2021, die eigentlich schon verjährt wären.

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