Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (BMF)
Das Bundeskabinett hat am 6.7.2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz – TabStÄndG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Tabaksteuergesetz und gleichzeitig die Tabaksteuerverordnung geändert werden.
Der Gesetzentwurf betrifft die folgenden Themen:
- Das Tabaksteuermodell wird unter Beibehaltung der bisherigen Gesetzessystematik neu aufgelegt. Vorgesehen sind regelmäßige Steuererhöhungen über einen Zeitraum von vier Jahren ab 1.1.2027für alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Substitute für Tabakwaren).
- In der Tabaksteuerverordnung werden aufgrund der Kurzfristigkeit des Inkrafttretens notwendige verfahrensrechtliche Anpassungen zur Ausgabe von Steuerzeichen vorgenommen.
Hinweise:
Das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs steht noch aus. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1.1.2027 geplant.
Der Referentenentwurf sowie der Regierungsentwurf stehen auf der Homepage des BMF zur Verfügung.
Zudem hat das BMF einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zu den häufigsten Fragen rund um die Änderung des Tabaksteuergesetzesveröffentlicht. Die FAQ beziehen sich auf den Referentenentwurf, welcher vom Kabinett am 6.7.2026 ohne Änderungen beschlossen wurde.

