Krankenbeförderungen durch Taxi- und Mietwagenunternehmer (FinMin)

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) hat sich zu umsatzsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Krankenbeförderungen durch Taxi- und Mietwagenunternehmer geäußert (Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern v. 14.04.2026 – S 7244-00000-2026/001).

In der Verfügung nimmt das Finanzministerium ergänzend zu den Regelungen im UStAE zu folgenden Punkten Stellung:

  1. Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG
  2. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG – Ermittlung der maßgeblichen Beförderungsstrecke
  3. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG auf von Mietwagenunternehmern durchgeführte Krankenfahrten
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