Krankenbeförderungen durch Taxi- und Mietwagenunternehmer (FinMin)
Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) hat sich zu umsatzsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Krankenbeförderungen durch Taxi- und Mietwagenunternehmer geäußert (Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern v. 14.04.2026 – S 7244-00000-2026/001).
In der Verfügung nimmt das Finanzministerium ergänzend zu den Regelungen im UStAE zu folgenden Punkten Stellung:
- Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG
- Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG – Ermittlung der maßgeblichen Beförderungsstrecke
- Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG auf von Mietwagenunternehmern durchgeführte Krankenfahrten

