Gesetzgebung: Internationaler Datenaustausch über Handel mit Kryptowerten (Bundestag)
Informationen über den Handel mit Kryptowerten sollen international regelmäßig ausgetauscht werden. Dies sieht der am 16.7.2026 von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8.6.2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (BT-Drucks. 21/7195) vor.
Hintergrund: Die Mehrseitige Vereinbarung war im November 2024 von Deutschland und 26 weiteren Länder unterzeichnet worden. In der Vereinbarung haben sich die Staaten verpflichtet, steuerlich relevante Informationen über den Handel mit Kryptowerten zu erheben und untereinander auszutauschen.
Hierzu wird im Gesetzentwurf u.a. weiter ausgeführt:
- Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, bestimmte für das Besteuerungsverfahren in den anderen Vertragsstaaten voraussichtlich erhebliche Informationen über Transaktionen mit relevanten Kryptowerten regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln.
- Ausgetauscht werden u.a. folgende Daten: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum jedes Kryptowerte-Nutzers, Art jedes Kryptowerts, Gesamtbruttobeträge von Transaktionen und Anzahlen von Einheiten und zu meldenden Transaktionen.

