Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko (WPK)
Die WPK hat ihre Übersichten der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
- Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.7.2016 Drittstaaten festgelegt, die einhohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/83 vom 4.12.2026 geändert.
- Neu gelistet ist Russland.
- Mit Mitteilung vom 19.6.2026 hat die Financial Action Task Force (FATF) die Liste der Länder aktualisiert, die unter verstärkter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“). Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“).
- Neu gelistet auf der Grauen Liste sind Irak sowie Bosnien und Herzegowina.
- Nicht mehr der verstärkten FATF-Überwachung unterliegen Algerien und Namibia.
- Bei der Schwarzen Liste gab es jedoch keine Neuerungen.
Hinweis:
Die WPK hat ihre Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko entsprechend aktualisiert und im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.
Quelle: WPK online, Meldung v. 24.6.2026 (lb)

