Bundestag beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer ab 1.7.2026

Der Bundestag hat am 21.5.2026 die Rücknahme der zum 1.5.2024 auf Betreiben der Ampelkoalition vorgenommene Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (BT-Drucks. 21/5688, BT-Drucks. 21/6024) hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 21/6069) abgegeben, nachdem er den Gesetzentwurf am 20.5.2026 ohne Änderungen angenommen hatte.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1.5.2024 vorgenommene Erhöhung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen. Dies wird durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1.7.2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1.5.2024“ umgesetzt.

Der Beschluss sieht vor, die Steuersätze für Kurz-, Mittel- und Langstrecken zwischen 2,50 € und 11,40 € je Fluggast zu senken. Konkret bedeutet das:

  • Bei Kurzstrecken: von 15,53 € auf 13,03 €.
  • Bei Mittelstrecken: von 39,34 € auf 33,01 €.
  • Bei Langstrecken: von 70,83 € auf 59,43 €.