EU-weite Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung treten in Kraft (Kommission)

Im Rahmen der neuen Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung treten EU-weit einheitlichere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in Kraft.

Hierzu führt die Europäische Kommission u.a. weiter aus:

  • Die neuen Vorschriften schaffen einen einheitlicheren EU-weiten Rahmen, indem sie die Definition von Korruptionsdelikten in allen Mitgliedstaaten harmonisieren – darunter Bestechung, Unterschlagung, Einflussnahme, rechtswidrige Ausübung öffentlicher Ämter, Behinderung der Justiz und korruptionsbedingte Bereicherung.
  • Die Richtlinie legt zudem Mindestvorschriften für strafrechtliche Sanktionen sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen fest.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 1.6.2026 (il)