Steuerfreiheit einer von den USA versorgungshalber gewährten Invaliditätsentschädigung (BFH)
Das in § 3 Nr. 6 Satz 1 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal „aus öffentlichen Mitteln“ ist nicht auf inländische Mittel beschränkt, sondern erfasst auch ausländische Mittel. Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei (BFH, Urteil v. 23.4.2026 – X R 29/22; veröffentlicht am 28.5.2026).
Hintergrund: Nach § 3 Nr. 6 Satz 1 EStG sind Bezüge steuerfrei, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber u.a. an Wehrdienstbeschädigte, im Freiwilligen Wehrdienst Beschädigte, Kriegsbeschädigte und ihnen gleichgestellte Personen gezahlt werden, soweit es sich nicht um Bezüge handelt, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden.

