Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer in 1. Lesung im Bundestag beraten
Die Luftverkehrsteuer soll gesenkt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (BT-Drucks. 21/5688) vorgelegt, den der Bundestag am 7.5.2026, erstmals beraten hat. Damit soll die Erhöhung der Luftverkehrsteuer der früheren Ampelkoalition zum 1.5.2024 wieder rückgängig gemacht werden. Ab dem 1.7.2026 sollen wieder die Steuersätze vor der Erhöhung in der vergangenen Wahlperiode gelten. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Folgendes vor:
- Im Einzelnen soll die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 € sinken, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 € und Langstreckenflüge in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 €.
- Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz.
Hinweise:
Der Gesetzentwurf muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Geplant ist, dass das Gesetz am 1.7.2026 in Kraft tritt.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. 7.5.2026 (lb)

