Internationaler Handel: FAQ zur geplanten Zollvereinbarung zwischen der EU und den USA (Bundesregierung)
Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten haben sich im August 2025 im sogenannten Turnberry-Deal auf eine Grundsatzeinigung zur Höhe der gegenseitigen Zölle verständigt. Das Europäische Parlament hatte die Zustimmung zum Turnberry-Deal an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese werden nun zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten im sogenannten Trilog-Verfahren verhandelt. Die Bundesregierung hat hierzu einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht.
Hintergrund: Das Europäische Parlament hat der Umsetzung des Zolldeals am 26.3.2026 zugestimmt – dies allerdings an Bedingungen geknüpft. So soll eine Klausel es ermöglichen, die neuen Zollpräferenzen mit den USA unter bestimmten Bedingungen auszusetzen. Weiterhin führten die Abgeordneten eine „Sunrise-Klausel“ ein, mit der die neuen Zölle nur dann in Kraft treten würden, wenn die USA ihren Verpflichtungen nachkommen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verhandlung mit der Kommission und dem Rat der Europäischen Union – also den Mitgliedsstaaten.
Hierzu hat die Bundesregierung die Antworten auf die folgenden Fragen veröffentlicht:
- Wie sieht die Einigung mit den USA konkret aus?
- Warum ist die Vereinbarung noch nicht in Kraft?
- Wofür setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen ein?
- Welche Auswirkungen hat die Zoll-Einigung für Verbraucher?
- In welcher Größenordnung bewegen sich Handel und Investitionen zwischen der EU und den USA derzeit?
- Hat die EU einen Handelsüberschuss gegenüber den USA?
- Wie sind die Handelsbeziehungen mit den USA?
- Warum verhandelt nicht Deutschland selbst mit den Vereinigten Staaten?
- Was sind Zölle überhaupt?
- Wonach richtet sich grundsätzlich, wie Zölle bemessen werden und welche internationalen Handelsregeln gibt es dafür?
Hinweis:
Die Antworten auf die oben genannten Fragen, können Sie dem FAQ-Katalog der Bundesregierung entnehmen.
Weitere Details sowie Fragen und Antworten zur gemeinsamen schriftlichen Zollvereinbarung zwischen der EU und den USA stehen auf der Webseite der EU-Kommission zur Verfügung.

