Gesetzliche Änderungen ab Juni 2026
Ab Juni 2026 treten in Deutschland und der EU mehrere maßgebliche Gesetzesänderungen in Kraft.
Der Fokus liegt dabei auf Transparenz am Arbeitsplatz, strengeren Verbraucherrechten im Online-Handel und neuen Vorgaben bei Unternehmens- und Energieplänen.
Entgelttransparenz (Gleicher Lohn)
Ab dem 7. Juni 2026 müssen Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen anzugeben und dürfen Bewerber nicht mehr nach ihren bisherigen Gehältern fragen.
Zudem wird die Beweislast bei Lohnungleichheit umgekehrt.
Widerrufsbutton im Online-Handel
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter einen klar sichtbaren Button bereitstellen, der eindeutig mit „Vertrag widerrufen“ beschriftet ist.
Dies soll die Stornierung von Verträgen im Internet deutlich vereinfachen.
Energie- und Wärmeplanung
Für alle größere Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern läuft bis zum 30. Juni 2026 die Frist, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen.
Bis zu diesem Stichtag dürfen bestehende Heizungen noch wie gewohnt eingebaut werden.
Migrationsrecht
Im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik entfällt ab Juni 2026 die bisherige Pflicht, bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam zwingend einen Anwalt zu bestellen.

