Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage (BFH)

Bei der Prüfung der Fremd­üblich­keit der Ver­zinsung einer durch Gehalts­um­wand­lung finan­zierten Direkt­zusage zugunsten eines Gesell­schafter-Arbeit­nehmers ist der Zins­fuß, der für das Versor­gungs­kapital einer arbeit­geber­finan­zierten Direkt­zusage zu­gunsten eines im gleichen Betrieb beschäf­tigten gesell­schafts­fremden Arbeit­nehmers verein­bart worden ist, kein geeig­neter Ver­gleichs­maßstab (BFH, Urteil v. 17.12.2025 – I R 4/23; veröf­fent­licht am 19.2.2026).

 

Hintergrund: Unter einer vGA ist bei einer Kapital­gesell­schaft eine Ver­mögens­minderung (ver­hinderte Vermögens­mehrung) zu verstehen, die durch das Gesell­schafts­verhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unter­schieds­betrags gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusam­men­hang zu einer offenen Aus­schüttung steht.