Anwendungsschreiben zur Behandlung von Fondsetablierungskosten nach § 6e EStG (BMF)

Das BMF hat zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6e EStG Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 19.1.2026 – IV C 6 – S 2171-d/00002/001/114).

In dem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

  1. Anwendungsbereich
  2. Grundsätze
  • Erweiterung des Anschaffungskostenbegriffs (§ 6e Absatz 1 EStG)
  • Vorformuliertes Vertragswerk
  • Wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten

III. Fondsetablierungskosten (§ 6e Absatz 2 EStG)

  • Umfang der Fondsetablierungskosten
  • Beginn und Ende der Investitionsphase
  1. Aufteilung der Anschaffungskosten bei mehrjährigen Investitionsphasen und mehreren angeschafften Wirtschaftsgütern
  2. Voraussetzungen für den Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten
  • Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG und Überschusseinkünfte
  • Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich
  1. Vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und Gesamtobjekte

VII. Besonderheiten bei Baumaßnahmen im Sinne der §§ 7h und 7i EStG

VIII. Verhältnis zu § 15b EStG

Quelle: BMF, Schreiben v. 19.1.2026 – IV C 6 – S 2171-d/00002/001/114, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)