Anwendungsschreiben zur Behandlung von Fondsetablierungskosten nach § 6e EStG (BMF)
Das BMF hat zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6e EStG Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 19.1.2026 – IV C 6 – S 2171-d/00002/001/114).
In dem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
- Anwendungsbereich
- Grundsätze
- Erweiterung des Anschaffungskostenbegriffs (§ 6e Absatz 1 EStG)
- Vorformuliertes Vertragswerk
- Wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten
III. Fondsetablierungskosten (§ 6e Absatz 2 EStG)
- Umfang der Fondsetablierungskosten
- Beginn und Ende der Investitionsphase
- Aufteilung der Anschaffungskosten bei mehrjährigen Investitionsphasen und mehreren angeschafften Wirtschaftsgütern
- Voraussetzungen für den Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten
- Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG und Überschusseinkünfte
- Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich
- Vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und Gesamtobjekte
VII. Besonderheiten bei Baumaßnahmen im Sinne der §§ 7h und 7i EStG
VIII. Verhältnis zu § 15b EStG
Quelle: BMF, Schreiben v. 19.1.2026 – IV C 6 – S 2171-d/00002/001/114, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

