Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung (BFH)

Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, unterliegen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfüllt sind, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift (BFH, Urteil v. 21.10.2025 – VIII R 13/23; veröffentlicht am22.1.2026).