Stellungnahme zum Standortfördergesetz – StoFöG (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 21.11.2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) Stellung genommen. Darin empfehlen die Länder u.a., die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ab 2026 auf 1.200 € anzuheben. Im Gegenzug soll die Regelung zum sog. Sammelposten gestrichen werden (BR-Drucks. 550/25 (Beschluss)).
Darüber hinaus bittet der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für die Anzeigepflicht nach § 41c Abs. 4 Satz 1 EStG eine Bagatellgrenze bei zu hoher Steuerfreistellung für das Kurzarbeitergeld nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStGeingeführt werden kann.
Weitere Vorschläge der Länder betreffen eine Änderung in § 6 Abs. 1 EStG zur Missbrauchsbekämpfung bei Einzahlungen in das Kapital einer Kapitalgesellschaft (§ 6 Abs. 1 Nr. 1c – neu – EStG). Anlass hierfür bilden Fälle, in denen die Zahlung eines Aufgeldes im Rahmen einer Kapitalerhöhung bzw. die Zahlung eines Nachschusses auf einen konkret bezeichneten Geschäftsanteil zur gezielten Generierung eines Veräußerungsverlustes genutzt wurden.
Ebenso sollen § 6 Absatz 5 Satz 3 EStG sowie 8b Absatz 6 Satz 2 KStG nach dem Willen des Bundesrats angepasst werden. Weitere Änderungsvorschläge betreffen das HGB, das WpHG, das WpPG, das BörsG, das KAGB sowie das VAG.
Hinweis:
die Änderungsvorschläge wurden nicht aufgegriffen. Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, die finale Zustimmung des Bundesrats stehen noch aus.
Quelle: Stellungnahme des Bundesrats zum Standortfördergesetz – StoFöG, BR-Drucks. 550/25 (Beschluss)

