Aufteilung der Globalbeiträge für den VZ 2026 (BMF)

Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag) für den VZ 2026 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 25.11.2025 – IV C 4 – S 2221/00348/007/007).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Die in dem Schreiben aufgeführten Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2026 anzuwenden. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.
  • Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.

Quelle: BMF, Schreiben v. 25.11.2025 – IV C 4 – S 2221/00348/007/007, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)