Update zur Grundsteuer
Nachdem der BFH bereits am 10. Dezember 2025 verkündet hat, dass er die Bundesgrundsteuer nicht für verfassungswidrig hält, wurden nun am 22. Januar 2026 die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Diese sind auf der Seite des BFH abrufbar.
Die ausführliche Begründung der Urteile zeigt, dass es sich der BFH mit der Entscheidung keinesfalls leicht gemacht hat; auch wenn aus meiner Sicht die Gewichtung der Argumente auch anders hätte ausfallen können und müssen. Letztendlich wird sich voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Rechtsfrage beschäftigen werden. Die Einlegung von Verfassungsbeschwerden ist bereits angekündigt.
Für alle Praktiker werden vor allem die Ausführungen zu der gerichtlichen Kontrolle der Bodenrichtwerte von großem Interesse sein. Der BFH weicht mit diesen Entscheidungen von seiner ständigen Rechtsprechung ab und lässt nun für die Grundsteuer eine (teilweise) gerichtliche Kontrolle der Bodenrichtwerte zu. Die konkreten Voraussetzungen und die Reichweite der gerichtlichen Prüfung werden nun durch die Finanzgerichte zu konturieren sein. Für die Praxis werden die entsprechenden Ausführungen in meiner Dissertation zu den Bodenrichtwerten im Steuerrecht möglicherweise von Interesse sein.
Letztlich geht die Bedeutung dieser Entscheidung vermutlich über die Grundsteuer hinaus. So war eine gerichtliche Kontrolle der Bodenrichtwerte im Rahmen der Grundbesitzbewertung bislang nach ständiger Rechtsprechung des Senats ausgeschlossen. Nun dürften jedoch keine Gründe mehr ersichtlich sein, an dieser Rechtsprechung festzuhalten. Dies dürfte für die Steuerpflichtigen auch bei Bewertungsanlässen für Zwecke der Erbschaftsteuer und ggf. der Grunderwerbsteuer eine gerichtliche Kontrolle der Bodenrichtwerte ermöglichen.

