Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG (BFH)

Steuerberatungs­kosten, die für die Ermitt­lung des Gewinns aus der Ver­äuße­rung einer Kapital­gesell­schafts­beteili­gung im Zusam­men­hang mit der Erstel­lung der Steuer­erklärung anfal­len, stel­len keine Ver­äuße­rungs­kosten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG dar (BFH, Urteil v. 9.9.2025 – IX R 12/24; veröf­fent­licht am 27.11.2025).

 

Hintergrund: Zu den Einkünften aus Gewerbe­betrieb gehört auch der Gewinn aus der Ver­äuße­rung von Anteilen an einer Kapital­gesell­schaft, wenn der Ver­äußerer inner­halb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesell­schaft unmit­telbar oder mittel­bar zu mindestens 1 % beteiligt war, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Der Ver­äuße­rungs­gewinn ist der Betrag, um den der Veräuße­rungs­preis nach Abzug der Veräuße­rungs­kosten die Anschaf­fungs­kosten übersteigt, § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG.