Bundesrat beschließt Steuerentlastungen – wichtige Änderungen ab 2026

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Ziel: spürbare Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger – und gezielte Unterstützung einzelner Branchen.

Gastronomie wird entlastet

Ab 1. Januar 2026 sinkt der Umsatzsteuersatz für Speisen (ohne Getränke) von 19 % auf 7 %.

Profitieren sollen u. a. Restaurants, Hotels, Bäckereien, Metzgereien, Caterer sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

  • Erwartete Entlastung: rund 3,6 Mrd. € jährlich

Pendlerpauschale steigt deutlich

Ebenfalls ab 2026: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (bisher erst ab dem 21.).

Zusätzlich wird die Mobilitätsprämie entfristet, was insbesondere Geringverdiener entlastet.

Entlastungsvolumen: ca. 1,1 Mrd. €

Ehrenamt und Engagement gestärkt

Erweiterte Haftungsprivilegien für Ehrenamtliche

Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 € Ehrenamtspauschale steigt auf 960 € JE-Sport wird als gemeinnützig anerkannt Gewerkschaftsbeiträge künftig zusätzlich absetzbar

Wie geht es weiter?

Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

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