Erbschaftsteuer: Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung (BFH)

Eine in der Schweize­rischen Eid­genos­sen­schaft er­richtete Fami­lien­stif­tung mit Ver­wal­tungs­sitz in Deutsch­land unter­liegt als nicht­rechts­fähige Stif­tung in Deutsch­land nicht der Ersatz­erb­schaft­steuer (BFH, Urteil v. 4.6.2025 – II R 30/22; veröf­fent­licht am 30.10.2025).

 

Hintergrund: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt der Erbschaft­steuer in Zeitab­ständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Zeitpunkt das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung).

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