Steuerfreie Überstundenzuschläge
Viele machen Überstunden, jetzt will der Staat steuerlich entgegenkommen. Klingt gut, doch es stecken mehrere Haken drin.
Mit dem neuen Arbeitsmarktstärkungsgesetz werden Überstundenzuschläge steuerfrei.
Konkret ab dem 01.01.2026:
► Zuschläge für Überstunden sind steuerfrei, wenn sie 25 % des Grundlohns nicht überschreiten ► Der Grundlohn ist wie bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf 50 € je Stunde gedeckelt (§ 3b Abs. 4 EStG-neu) ► Steuerfrei ist also nur der Zuschlag, nicht die Überstunde selbst ► Aber Achtung: In der Sozialversicherung bleiben die Zuschläge ganz normal beitragspflichtig
Ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 20 € pro Stunde.
Für 10 Überstunden im Monat zahlt der Arbeitgeber einen Zuschlag von 25 %.
Überstundenlohn: 10 × 20 € = 200 € (voll steuer- und beitragspflichtig)
Zuschlag: 25 % × 200 € = 50 € (steuerfrei, aber beitragspflichtig in der SV)
Netto-Vorteil: Es bleiben 50 € steuerfrei, allerdings gehen noch Sozialabgaben ab.
Was heißt das unterm Strich?
Der Vorteil bleibt überschaubar. Steuerfrei ist nur der Zuschlag.
Und den muss der Arbeitgeber erstmal zahlen. Sozialversicherungsfrei ist er nicht.
Noch ist das Ganze ein Referentenentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Änderungen sind möglich.

