Änderungen bei E-Rechnung und GoBD

Neue BMF-Schreiben bringen Klarheit zur obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025. Die Einführung hatte viele Punkte nicht klarstellend behandelt. Alle inländischen Unternehmer sind zum Empfang verpflichtet – unabhängig von der Größe. Das gilt auch für Kleinunternehmer, Vermieter und Land- und Forstwirte oder Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen.

 

Unter anderem besagen die Neuerungen:

E-Rechnungen mit Formatfehlern gelten als „sonstige Rechnung“, Empfänger müssen die E-Rechnung validieren und rechnungsergänzende Angaben müssen integriert sein.

Wenn ein Unternehmer technisch nicht in der Lage ist, E-Rechnungen zu empfangen, besteht trotzdem kein Anrecht auf alternative Rechnungsstellung.