Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2026
Nachdem das BMF kürzlich bereits das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 online gestellt hatte, folgte jüngst mit Bekanntmachung vom 29. August 2025 auch das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026.
Das Muster ergeht auf Grundlage der Ermächtigung in § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder.
Der Ausdruck hat das Format DIN A 4. Er kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 5. September 2024 (BStBl 2024 I, 1255) zu beachten, dieses enthält die Regelungen zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025.
Bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt.
Die Bescheinigung des bislang unter Nummer 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt.

