Das ändert sich im Oktober

Im Oktober treten mehrere Neuerungen in Kraft, die unter anderem Bankkunden, Technikfans und Reisende betreffen.

 

Echtzeitüberweisungen für alle

Ab dem 9. Oktober können alle Bankkunden im Euro-Raum innerhalb von Sekunden Geld verschicken.

Und das ohne Aufpreis im Vergleich zu normalen Überweisungen.

Das regelt eine EU-Verordnung.

Diese sah bereits zum 9. Januar Änderungen vor: Seitdem mussten alle Banken in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu empfangen.

Nun wird auch die Option, Geld blitzschnell zu verschicken, zur Pflicht.

Bisher dauern normale Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zwar nicht länger als einen Bankarbeitstag, doch das kann manchen Kunden bereits zu lange dauern, etwa wenn Mahngebühren drohen, weil sie vergessen haben, eine Rechnung zu bezahlen.

Auch verzögern Wochenenden und Feiertage die Geldübertragung.

Wer bislang auf Schnelligkeit angewiesen war, konnte bereits Sofortüberweisungen nutzen, allerdings oft zu hohen Kosten.

Laut dem Geldratgeber „Finanztip“ verlangen Banken hierfür bis zu 1,50 Euro pro Überweisung.

 

Mehr Schutz bei Überweisungen

Ebenfalls ab dem 9. Oktober müssen Banken prüfen, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen.

Das Ergebnis wird dem Auftraggeber innerhalb von Sekunden angezeigt, bevor er die Zahlung endgültig freigibt. So sinkt das Risiko für Betrug und Tippfehler.

Konkret wird Ihnen beim Onlinebanking eine Ampelfarbe angezeigt, nachdem Sie den Namen des Empfängers und die IBAN eingegeben haben.

Grün steht für „Match“, die Angaben stimmen überein, Gelb für „Close Match“, die Angaben stimmen nahezu überein, und Rot für „No Match“, die Angaben stimmen nicht überein.

Manche Banken werden bei der Empfängerprüfung auch mit Emojis statt Farben arbeiten.

 

Elektronische Patientenakte wird Pflicht

Ärztinnen und Ärzte müssen ab Oktober Diagnosen und Befunde in die elektronische Patientenakte (ePA) eintragen. Das erleichtert den Datenaustausch zwischen Praxen, Kliniken und Apotheken. Patienten, die die vollen Möglichkeiten der ePA nutzen wollen, benötigen die dazugehörige App ihrer Krankenkasse.

 

Windows 10 vor dem Aus

Am 14. Oktober endet der kostenlose Support für Windows 10. Danach gibt es keine kostenlosen Sicherheitsupdates mehr – ein Einfallstor für Hacker.

Wer nicht umsteigt, kann sich für rund 30 US-Dollar (etwa 27 Euro) sogenannte Extended Security Updates (ESU) kaufen.

Diese Alternative bietet Microsoft noch bis zum 13. Oktober 2026 an.

Das ESU-Programm lässt sich auch kostenlos nutzen, allerdings müssen Sie dafür bestimmte Bedingungen erfüllen.

 

Neues EU-Einreisesystem

Ab dem 12. Oktober ersetzt ein elektronisches Grenzsystem den Passstempel für Nicht-EU-Bürger.

Fingerabdrücke und Gesichtsbilder werden digital erfasst. Für die Umstellung ist eine sechsmonatige Übergangsphase vorgesehen.

 

Zeitumstellung

In der Nacht zum 26. Oktober beginnt die Winterzeit: Die Uhren werden von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt.

Es gibt also gefühlt eine Stunde geschenkt.

Allerdings kann der Umstieg auf Winterzeit einige Nebenwirkungen mit sich bringen.

 

Heckenschnitt wieder erlaubt

Gartenbesitzer dürfen ab dem 1. Oktober Hecken und Sträucher wieder kräftig stutzen oder entfernen.

Die Schonzeit zum Schutz brütender Vögel endet. Wer während der Schonzeit die Heckenschere ansetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, variiert von Bundesland zu Bundesland. Mancherorts droht sogar ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

 

Tariferhöhung für Dachdecker ab Oktober

Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk müssen tariflich Beschäftigten ab Oktober 2025 mehr bezahlen.

Ihr Stundenlohn ist durch eine Änderung im Tarifvertrag zunächst im Dezember 2024 auf 21,92 Euro gestiegen und erhöht sich im Oktober 2025 auf 22,51 Euro.

 

Am 9. und 10. Oktober: Aktionswoche für Gleichberechtigung

Am 9. und 10. Oktober 2025 startet die Initiative „Mutterschutz für alle“ eine Aktionswoche, um auf den gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz für selbstständige Frauen aufmerksam zu machen.

Im Koalitionsvertrag wurde bereits angekündigt, einen Mutterschutz für Selbstständige gesetzlich zu verankern.

Doch bislang wurde das Vorhaben vonseiten der Regierung nicht vorangetrieben.

In Berlin findet dazu am 9. Oktober ein parlamentarisches Frühstück statt, zu dem eine Reihe von Politikerinnen und Politikern geladen sind.

So soll das Thema vor allem mehr in den Fokus politischer Diskussionen gerückt werden.

Daneben gibt es Presseaktionen und Community-Events.

 

Start im Oktober: Licht-Sicht-Test

Im Oktober startet auch der jährliche Licht-Sicht-Test, bei dem Fahrzeughalter ihre Scheinwerfer kostenfrei in den Kfz-Werkstätten testen lassen können.

Dazu kommt in diesem Jahr neben der Prüfung der Scheinwerfer auch die Testung des allgemeinen Sicherheitszustandes.

Auch dieser Service ist kostenfrei.

Kleine Mängel an der Beleuchtungsanlage werden von den teilnehmenden Werkstätten sofort und kostenlos behoben.

Werkstätten nehmen an der Aktion des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) freiwillig teil.

Kleine Licht-Mängel sind sofort und kostenlos zu beheben.

Nur notwendige Ersatzteile und umfangreiche Diagnose- und Einstellarbeiten müssen vom Fahrzeugbesitzer bezahlt werden.

Kfz-Betriebe haben von der Teilnahme an der Testung folgende Vorteile:

  • Möglichkeit zur Kundenbindung
  • Knüpfen neuer Kontakte und
  • Chance, ein Zusatzgeschäft zu generieren.

Nach erfolgreicher Teilnahme ohne festgestellte Mängel können die Werkstätten den Fahrzeugbesitzern eine Plakette ausstellen.

 

Ab 1. Oktober: Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen

Arbeitnehmer, die mit ihrem Bruttojahresgehalt den gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag von derzeit 12.096 Euro überschreiten, können eine Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen.

Der Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag kann ab dem 1. Oktober für das kommende Jahr 2026 gestellt werden.

 

Oktober 2025: Keine neuen Fragen zum Führerschein

Normalerweise werden die Fragenkataloge regelmäßig für die verschiedenen Führerscheinklassen aktualisiert – zweimal jährlich zum 1. April und zum 1. Oktober.

Dieses Jahr müssen sich Fahrschüler nicht auf neue Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung einstellen.

Der Grund für die ausgebliebenen Änderungen liegt in der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr geplanten „Optimierten Fahrschülerausbildung“ (OFSA II), bei der die Fahrausbildung ab 2026 umfassend reformiert werden soll.

 

Aus für Atomkraftwerk in Bayern am 25. Oktober

Am 25. Oktober, Punkt 12 Uhr mittags, werden die Kühltürme des früheren Atomkraftwerks Grundremmingen im schwäbischen Landkreis Günzburg gesprengt.

Bereits Ende 2021 ging das AKW vom Netz, seither wurde im Inneren Stück für Stück zurückgebaut.

Nun sind die markanten Türme an der Reihe: Geplant ist ein Verfahren, bei dem die beiden 160 Meter hohen Türme mit einem Zeitversatz von 15 Sekunden in sich zusammenfallen werden.

Das Atomkraftwerk in Schwaben ging 1984 ans Netz und produzierte rund 20 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr.

Es galt lange als eines der größten Atomkraftwerke in Deutschland und war zugleich hierzulande der letzte AKW-Standort mit einem Siedewasser-Reaktor.

 

YouTube stoppt günstige Premium-Abos per VPN

Nutzt du YouTube Premium über einen kleinen Umweg per VPN, um Geld zu sparen?

Dann gibt es schlechte Nachrichten. YouTube verschärft seinen Kampf gegen günstigere Abos, die in anderen Ländern abgeschlossen wurden.

Mit den neuen „Paid Service Terms“, die am 26. September in Kraft treten, wird es deutlich konkreter.

Dein Premium-Abo muss hauptsächlich in dem Land genutzt werden, in dem du es abgeschlossen hast.

Der Trick, über eine VPN-Verbindung so zu tun, als wärst du z.B. in der Ukraine, um für umgerechnet nur 2 EUR pro Monat Premium zu nutzen, wird damit endgültig unterbunden.

Google hat bereits im Sommer 2024 massenhaft Abos gekündigt, bei denen ein falscher Standort vermutet wurde.

Die neuen Regeln machen es offiziell: Wenn du in ein neues Land umziehst, endet dein altes Abo und du musst ein neues zu den lokalen Konditionen abschließen.

 

Heizperiode beginnt

Am 1. Oktober beginnt für die meisten Mieter offiziell die Heizperiode, die bis zum 30. April andauert.

Auch wenn es in deinem Mietvertrag keine explizite Regelung gibt, gilt dieser Zeitraum laut Rechtsprechung.

Dein Vermieter muss sicherstellen, dass du deine Wohnung auf bestimmte Mindesttemperaturen heizen kannst:

  • Wohnräume und Küchen: 20°C
  • Badezimmer: 22°C
  • Schlafzimmer und Flure: 18°C

Bevor du die Heizung wieder voll aufdrehst, kannst du mit ein paar einfachen Tricks Heizkosten sparen:

  • Heizung entlüften: Besonders in oberen Etagen kann sich Luft im System sammeln und die Heizleistung mindern.
  • Heizkörper freihalten: Sorge dafür, dass keine Möbel oder Vorhänge die Wärmeabgabe blockieren. Nur so heizt du effizient.
  • Fenster prüfen: Sind deine Fenster dicht? Manchmal können sie neu justiert werden, um keine wertvolle Wärme entweichen zu lassen.

 

Wärmepumpen müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden

Wohnst du in einem Mehrfamilienhaus, das hauptsächlich mit einer zentralen Wärmepumpe heizt?

Dann gibt es eine wichtige Änderung für deine Heizkostenabrechnung.

Ab dem 1. Oktober müssen die Kosten anteilig nach deinem tatsächlichen Verbrauch umgelegt werden.

Bisher durften Vermieter die Kosten pauschal, z.B. nach Quadratmetern, abrechnen, wenn die Wärmepumpe mehr als 50% der Wärme liefert.

Das ist nun vorbei.

Um Vermietern Zeit für die Umrüstung zu geben, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2025, um entsprechende Zähler zu installieren.

Sollte dein Vermieter diese Frist verstreichen lassen und immer noch nicht verbrauchsabhängig abrechnen können, hast du ein Recht darauf, deinen Heizkostenanteil um 15% zu mindern.