Körperschaftsteuer: Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin
Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich (BFH, Urteil v. 27.11.2024 – I R 23/21; veröffentlicht am24.4.2025).

