Zwangsvollstreckung: Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2025 (BGBl)
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 wurde am 11.4.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 110 verkündet. Damit gelten ab dem 1.7.2025 höhere Pfändungsfreigrenzen.
Ab dem 1.7.2025 betragen die Freigrenzen für das pfändbare Arbeitseinkommen nach
- § 850c Abs. 1 Nr. 1 ZPO: 1.555 € (bisher 1.491,28 €) monatlich,
- § 850c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: 585,23 € (bisher 561,43 €) monatlich,
- § 850c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ZPO: 326,04 € (bisher 312,78 €) monatlich,
- § 850c Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 ZPO: 4.766,99 € (bisher 4.573,10 €) monatlich.
Hinweis:
Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.
Quelle: BGBl 2025 I Nr. 110 vom 11.4.2025 (il)

