Fristenkontrolle: Erfordernis genauer Angaben zur Gewährung der Wiedereinsetzung
Die BRAK macht auf einen Beschluss des BGH aufmerksam, wonach für die Wiedereinsetzung einer Partei das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausgeschlossen sein muss. Die Aussage, es werde „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reicht nicht aus, um eine korrekte Fristenkontrolle darzulegen (BGH, Beschluss v. 25.2.2025 – VI ZB 36/24).

