Gewerbesteuer: Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Veräußert der Hauptbeteiligte seinen Anteil an der Personengesellschaft (Hauptgesellschaft), unterliegt der Veräußerungsgewinn § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG. Dies gilt sowohl für den auf den Unterbeteiligten entfallenden Veräußerungsgewinn als auch für den Veräußerungsgewinn, der auf den „unbelasteten“ Gesellschaftsanteil entfällt (BFH, Urteil v. 21.11.2024 – IV R 26/22; veröffentlicht am 6.2.2025).

