Gewerbesteuer: Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Veräußert der Haupt­betei­ligte seinen Anteil an der Personen­gesell­schaft (Haupt­gesell­schaft), unter­liegt der Ver­äuße­rungs­gewinn § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG. Dies gilt sowohl für den auf den Unter­betei­ligten ent­fallen­den Ver­äuße­rungs­gewinn als auch für den Ver­äuße­rungs­gewinn, der auf den „unbe­lasteten“ Gesell­schafts­anteil entfällt (BFH, Urteil v. 21.11.2024 – IV R 26/22; veröf­fent­licht am 6.2.2025).