Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs bei Zurückbehalt von Flächen

Bei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10 % der Fläche des Betriebs ausmachen (FG Düsseldorf, Urteil v. 22.11.2024 – 3 K 2604/21 E).