910|25 Meldepflicht Kassensysteme

 Ab 1. Juli 2025 greift die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme gemäß §146a AO. Alle Unternehmen mit elektronischen Kassen müssen Bestandskassen und neu angeschaffte Kassen der Finanzverwaltung melden – und zwar nicht nur einmalig, sondern auch bei jeder Änderung und Außerbetriebnahme! Es gibt zahlreiche Unsicherheiten.

U. a. sind folgende Themen vorgesehen:

• Welche Systeme sind meldepflichtig?

• Identifizierung Kassensysteme

• Verfahren Meldepflicht

• Neue Eric-Schnittstelle

• Was ist bei Sonderfällen zu beachten, z.B. Ersatz-, Vorrats- oder kurzfristig genutzten Mietkassen.

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Datum: 26.06.2025
09:30 Uhr - 11:45 Uhr
Preis je Teilnehmer: 90,00€ zzgl. MwSt.