
910|25 Meldepflicht Kassensysteme
Ab 1. Juli 2025 greift die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme gemäß §146a AO. Alle Unternehmen mit elektronischen Kassen müssen Bestandskassen und neu angeschaffte Kassen der Finanzverwaltung melden – und zwar nicht nur einmalig, sondern auch bei jeder Änderung und Außerbetriebnahme! Es gibt zahlreiche Unsicherheiten.
U. a. sind folgende Themen vorgesehen:
• Welche Systeme sind meldepflichtig?
• Identifizierung Kassensysteme
• Verfahren Meldepflicht
• Neue Eric-Schnittstelle
• Was ist bei Sonderfällen zu beachten, z.B. Ersatz-, Vorrats- oder kurzfristig genutzten Mietkassen.
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