Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Trotz des Grundsatzes des formel­len Bilanzen­zusam­men­hangs können im Anschluss an eine unent­gelt­liche Betriebs­über­tragung nach­trägliche Betriebs­aus­gaben des Betriebs­übergebers vorliegen, wenn dieser Auf­wen­dungen trägt, die im Zusam­men­hang mit seiner früheren Betriebs­führung stehen (BFH, Urteil v. 06.05.2024 – III R 7/22; veröf­fent­licht am 22.08.2024).