Neue Reformvorschläge im Steuerrecht
Ganz so einfach hat es sich die Expertenkommission, die in den vergangenen neun Monaten Reformvorschläge sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Unternehmensbesteuerung erarbeitet hat, nicht gemacht.
In einer sehr informativen Veranstaltung heute im BMF und im Beisein des Bundesministers der Finanzen und Staatssekretärin Katja Hessel wurden die Ergebnisse präsentiert. Die beiden Werke mit den Reformvorschlägen bedürfen einer genaueren Durchsicht (abrufbar auf der Homepage des BMF), doch die Kernthesen sind auf den ersten Blick schlüssig und im Sinne einer Steuervereinfachung großteils nachvollziehbar.
Hier seien nur einige Punkte insbesondere aus dem Unternehmenssteuerrecht herausgegriffen:
▪️Ausweitung steuerlicher Verlustrücktragsmöglichkeiten in zeitlicher Hinsicht sowie auch für die Gewerbesteuer, Abschaffung der Mindestbesteuerung (wichtig!)
▪️Reduzierung insbesondere der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände, aber auch z.B. Wegfall der (erweiterten) Kürzung für Grundstücke
▪️Grundsätzlich Annäherung der BMG für die GewSt und der BMG für die KSt
▪️Neben Par. 1a KStG zukünftig auch Option für KapG zur transparenten Besteuerung möglich. Dies soll steuermotivierte Doppelstrukturen (GmbH & Co. KG) perspektivisch unnötig machen. Erinnert mich stark an das US „Check-the-box“-Verfahren
▪️Abschaffung des steuerlichen Sonderbetriebsvermögens und der Betriebsaufspaltung. Stattdessen sollen auch hier künftig wie bei Körperschaften fremdvergleichsübliche Leistungen zwischen Mitunternehmer und PersG möglich sein
▪️Anhebung GWG-Grenze auf 2.500 EUR (endlich!) und Harmonisierung der Regelungen zur GWG-Grenze und der Sammelpostenmethode (Vorschlag: Verteilung der AfA auf drei statt fünf Jahre / ab 2.500 bis 10.000 EUR)
▪️Modernisierung der steuerlichen Veranlagung mittels eines risikoorientierten Prüfungsansatzes. Mittels Ampelsystem (nicht zu verwechseln mit unserer Regierungskoalition) werden Steuerpflichtige bewertet werden und bei gutem Scoring („grün“) sollen weniger Prüfungen im Rahmen der Veranlagung erfolgen
▪️Und zuletzt: Zusammenfassung von Home-Office-Pauschale und Penderpauschale zu einer einheitlichen Arbeitstagepauschale – unabhängig vom Arbeitsort
Die Vorschläge werden sicher noch im Detail und kontrovers diskutiert werden. Auch gibt es noch keinen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung der angedachten Vereinfachungen. Ob diese noch in dieser Legislaturperiode funktionieren wird, darf bezweifelt werden. Jedoch – ein erster Aufschlag ist nun gemacht.
Für Genossenschaften ergeben sich aus der heutigen Vorstellung keine expliziten Auswirkungen. Jedoch würden auch sie von den o.g. Reformen und Vereinfachungen mehrheitlich profitieren, was zu begrüßen ist.

