Steuerliche Behandlung der Zahlung eines sog. Markterschließungszuschusses an eine ausländische Gesellschaft (BFH)
Die Zahlung eines sogenannten Markterschließungszuschusses an eine ausländische (gegebenenfalls) „nahestehende“ Gesellschaft kann dem Fremdvergleich standhalten und betrieblich veranlasst i. S. des § 4 Abs. 4 EStG sein, wenn damit höhere Lizenzeinnahmen erzielt werden sollen. Eine Entnahme i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG scheidet dann aus (BFH, Urteil v. 20.5.2026 – IV R 37/23; veröffentlicht am 24.9.2026).
Hintergrund: Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.

