Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer (DStV)

Nach neuen Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die Finanzministerkonferenz am 10.9.2026 die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Das Verrechnungsmodell soll ab dem 1.1.2030 zur Verfügung stehen. Hierüber informiert der DStV.

Hintergrund: Beim Verrechnungsmodell fällt die Zahlung nicht mehr beim Zoll an. Stattdessen melden Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung und machen sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend. Das Verfahren ist dadurch schlanker und liquiditätsneutral. Zudem ist es bereits europäischer Standard und kann auch von kleinen und mittleren Unternehmen problemlos in Anspruch genommen werden.

Hierzu führt der DStV weiter aus:

  • Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitete ein Modell für ein weitgehend automatisiertes Verfahren zur Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer, das vor allem die derzeit bestehenden verschiedenen Zahlungszeitpunkte vermeiden soll. Auch der DStV brachte sich mit dem Blick der steuerberatenden Praxis in die Erarbeitung ein.
  • Die Finanzministerkonferenz stimmte dem Konzept am 10.9.2026 zu. Nach dem Willen der Finanzminister soll das Verrechnungsmodell ab dem 1.1.2030 zur Verfügung stehen.

Hinweis:

Der DStV hat den Bund dazu aufgefordert nun zügig die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen. Ebenso müssen laut DStV Bund und Länder parallel dazu die technischen Voraussetzungen schaffen.

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