Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich (BFH)

Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuer­berech­nung nach verein­nahmten Ent­gelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht bean­spruchen, wenn er frei­wil­lig seinen Ge­winn durch Betriebs­ver­mögens­ver­gleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermit­telt (Fest­halten am Urteil des BFH v. 22.7.2010 – V R 4/09, BStBl II 2013, 590: BFH, Beschluss v. 16.4.2026 -V R 16/24; veröf­fent­licht am 27.8.2026).

 

Hintergrund: Nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, dass ein Unter­nehmer, soweit er Umsätze aus einer Tätig­keit als Ange­höriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt, die Steuer nicht nach verein­barten Ent­gelten (Soll-Besteue­rung), sondern nach verein­nahmten Entgel­ten (Ist-Besteue­rung) berechnet.

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