Übersicht der Steuerreformen zur Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen (Bundesregierung)
Die Bundesregierung arbeitet daran, die Steuerlast für die Bürger zu senken und gibt einen Überblick über bereits umgesetzte Maßnahmen sowie über noch geplante Maßnahmen zur Entlastung der Bürger.
Hintergrund: Mit der Reform der Einkommensteuer hat sich die Regierungskoalition auf weitere Entlastungen für die breite Mehrheit in Deutschland geeinigt. Das Vorhaben ist Teil eines Maßnahmenkatalogs, der Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen soll – wovon alle profitieren. Die steuerlichen Erleichterungen sollen ab 2027 spürbar sein und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Bereits umgesetzte Maßnahmen:
Erhöhung der Pendlerpauschale
- Die Bundesregierung hat das entsprechende Steueränderungsgesetz am 10.9.2025 auf den Weg gebracht. Zum 1.1.2026 wurde die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Die Entlastungen gelten unabhängig vom Verkehrsmittel. Arbeitnehmer können so noch mehr Kosten, die durch die Fahrt zur Arbeit entstehen, von der Steuer absetzen. Außerdem erhalten Steuerpflichtige mit geringen Einkünften weiterhin die Mobilitätsprämie.
- Das bedeutet konkret: Wenn die sonstigen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten, wirkt sich die Erhöhung der Pendlerpauschale wie folgt aus: Eine Angestellte mit einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche kann jährlich bereits 176 € zusätzliche Werbungskosten geltend machen – bei 20 Kilometern sind es sogar 352 €. Ein Arbeitnehmer, der lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, kann eine Pauschale von 418 € ansetzen – das bedeutet ein Plus von 88 € bei den Werbungskosten.
Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung
- Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge am15.10.2025 beschlossen. Die steuerlichen Vorteile galten zuvor für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum Stichtag 31.12.2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Die bereits in Kraft getretene Gesetzesänderung verlängert diese steuerliche Begünstigung um fünf Jahre – neuer Stichtag: 31.12.2030. Die Maximaldauer für die Steuerbefreiung wurde verlängert von Ende 2030 bis 31.12.2035.
- Das bedeutet konkret: Wer elektrisch unterwegs ist, bezahlt auch künftig keine Kraftfahrzeugsteuer für das private Elektroauto. Das bedeutet in der Regel eine Ersparnis von mehreren hundert Euro jährlich im Vergleich zur Besteuerung von Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinmotoren. Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des BMF lässt sich die voraussichtlich anfallende Jahressteuer je nach Fahrzeugtyp ermitteln.
Erleichterungen für Ehrenamtliche
- Mit dem Steueränderungsgesetz, das die Bundesregierung am 10.9.2025 beschlossen hat, sind steuerliche Vergünstigungen für das Ehrenamt zum Jahreswechsel in Kraft getreten – u.a. durch die Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale. Damit steigt der Freibetrag, bis zu den Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche steuerfrei bleiben.
- Das bedeutet konkret: Ein Trainer in einem Sportverein konnte bislang für seine Tätigkeit bis zu 3.000 € als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten. Der Freibetrag ist um 300 € angestiegen und liegt nun bei 3.300 € jährlich. Für eine Kassenprüferin galt vorher ein Freibetrag von 840 € im Jahr. Nun kann sie mit bis zu 960 € steuerfrei vergütet werden.
Geplante noch nicht umgesetzte Maßnahmen:
Reform der Einkommensteuer
- Die Bundesregierung will eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, indem sieBeschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet. Das soll gelingen durch Verbesserungen bei Grund- und Kinderfreibetrag, beim Kindergeld und beim Arbeitnehmerpauschbetrag.
- Der Steuertarif soll in dem Bereich zwischen 17.800 und 70.600 € Einkommen etwas flacher verlaufen. Das angestrebte Entlastungsvolumen beträgt rund 10 Mrd. € pro Jahr. Die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren laufen.
- Das bedeutet konkret: Ab 2028 sollen z.B. eine Pflegekraft und eine Busfahrerin mit je 2.800 € monatlichem Bruttoverdienst und zwei Kindern im Vergleich zu heute um circa 632 € im Jahr steuerlich entlastet werden. Ein alleinerziehender Lehrer mit zwei Kindern und einem Monatsgehalt von 5.000 € brutto soll ab 2028 im Vergleich zu heute von einer steuerlichen Entlastung von circa 496 € im Jahr profitieren.

