Begriff der verantwortlichen Führung von Berufsgesellschaften präzisiert (WPK)
Der Vorstand der WPK hat die Voraussetzungen der verantwortlichen Führung bei mittelbarer Beteiligung von Finanzinvestoren an Berufsgesellschaften präzisiert und eine Aktualisierung des Merkblattes für die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fälle mittelbaren Fremdbesitzes sowie einen entsprechenden Mustervertrag beschlossen. Hierüber informiert die WPK.
Hinweis:
Das Merkblatt sowie der Mustervertrag stehen ab sofort im Mitgliederbereich „Meine WPK“ unter „Anträge/Mitteilungen“ zur Verfügung.

