Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 10.7.2026 dem „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ zugestimmt (BR-Drucks. 378/26 (Beschluss)).
Das Gesetz zielt darauf ab, entbehrliche Vorschriften und Berichtspflichten aus dem geltenden Recht zu streichen, um die Wirtschaft von Bürokratiekosten zu entlasten.
Die Änderungen betreffen mehrere Gesetze, darunter
- das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz,
- das Bundesbedarfsplangesetz,
- das Investitionsgesetz Kohleregionen sowie
- das IHK-Gesetz und
- die Gewerbeordnung.
Insbesondere werden die Weiterbildungspflicht für Makler nach der Gewerbeordnung sowie dasNationale Heizungslabel durch Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzesabgeschafft.
Des Weiteren werden Berichtspflichten der Übertragungsnetzbetreiber nach dem Bundesbedarfsplangesetz gestrichen, Berichtspflichten im Investitionsgesetz Kohleregionen gebündelt und reduziert sowie die Berichtspflicht des Bundeswirtschaftsministeriums zur IHK gegenüber dem Bundestag aufgehoben.
Quelle: Bundesrat online (il)

