Details zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat Informationen zu dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht.
Neben der freien Heizungswahl, den Vorgaben der „Bio-Treppe“ beim Austausch von Heizungen sowie der Aufteilung der Betriebskosten zwischen Mietern und Vermietern (s. hierzu auch unsere Online-Nachricht v. 13.7.2026), geht die Bundesregierung auf diewichtigsten Punkte der neu ausgestalteten Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) näher ein:
- Der Einkommensbonus wird gestaffelt: Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einen Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent-Bonus erhalten.
- Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Zusätzlich profitieren Familien profitieren zusätzlich von einen neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.
- Förderdeckel sinkt: Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter.
- Klimageschwindigkeitsbonus angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.
Hinweis:
Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab dem 21.7.2026. Alle Informationen zur Antragstellung und zur weiteren Bearbeitung während der technischen Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung.
Fragen und Antworten zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auf energiewechsel.de.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 14.7.2026 (il)

