Strompreiskompensation – EU-Kommission genehmigt zusätzliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen (BMWE)
Die EU-Kommission hat die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation genehmigt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden. Zugleich steigt die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen. Damit können zusätzlich rund 20 weitere Branchen von der Strompreiskompensation profitieren. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufmerksam.
Hierzu führt das BMWE u.a. weiter aus:
- Mit der Ausweitung der Strompreiskompensation nutzt die Bundesregierung die erweiterten beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU, um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken und industrielle Wertschöpfung in Deutschland zu sichern. Die Bundesregierung hatte sich auf europäischer Ebene für die Erweiterung der beihilferechtlichen Spielräume eingesetzt.
- Die novellierte Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt anschließend in Kraft.
- Für die Durchführung des Antragsverfahrens ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig.
- Unternehmen können ihre Anträge für das laufende Verfahren bereits stellen.
- Die Bundesregierung wird außerdem die Strompreiskompensation für die Abrechnungsjahre ab 2026 weiterentwickeln. Auch diese wird der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt werden. Ziel ist es, die nun umgesetzten Verbesserungen dauerhaft zu verankern, bürokratische Hürden weiter abzubauen und die Entlastungswirkung für die Unternehmen zu stärken.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Antragsverfahren können auf der Internetseite der DEHStabgerufen werden.
Quelle: BMWE, Pressemitteilung v. 8.7.2026 (il)

