Steuerpolitik: Ergebnisse des Koalitionsausschusses (Bundesregierung/BMF)
Die Bundesregierung hat nach ihrer Sitzung des Koalitionsausschusses am 2.7.2026 ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Im Bereich des Steuerrechts ist u.a. geplant, Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Die Reform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Die Entlastungswirkung soll durch eine
- Anhebung des Grundfreibetrages,
- die Anhebung des Kinderfreibetrages,
- die Erhöhung des Kindergeldes,
- eine Anhebung desArbeitnehmerpauschbetrages und
- ein Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes einhergeht,
erzielet werden. Sie soll so ausgestaltet werden, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt.
Die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen, soll der Bund ausgleichen, abzüglich der Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus den steuerlichen Maßnahmen.
Zur Gegenfinanzierung soll die sog. Reichensteuer angepasst werden: Wie bisher soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR ein Steuersatz in Höhe von 45 % gelten. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ist ein Steuersatz in Höhe von 47% vorgesehen.
Ferner soll der Pauschalsteuersatz bei den sog. Mini-Jobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden.
In den Jahren 2027 und 2028 soll eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen EUR bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgenommen werden.
Zudem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr)reduziert werden.
Hinweise:
Neben den steuerlichen Maßnahmen sind u.a. Reformen bei der Rente, dem Arbeitsmarktsowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Bekämpfung desSozialleistungsmissbrauchs vorgesehen. Auch soll eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichtet werden, um vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt.
Weitere Details zu den geplanten Maßnahmen, insbesondere Berechnungen zu der geplanten Entlastungswirkung bei der Steuer, hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht. Details zu den weiteren Reformen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
Sämtliche Ergebnisse des Koalitionsausschusses können Sie in dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ nachlesen.
Quelle: u.a. Bundesregierung sowie BMF online (il)

