Bundesbauministerium und KfW starten Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen“ (KfW)
Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch saniert, kann ab dem 1.7.2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Hierauf weist die KfW aktuell hin.
Hintergrund: Für all diejenigen, die Gewerbeimmobilien und andere Nichtwohngebäude zu Wohnraum umbauen möchten, haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW ein neues Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt (Zuschuss Nr. 266). Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Bundes und werden direkt bei der KfW beantragt.
Die Eckdaten der Förderung „Gewerbe zu Wohnen“:
- Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z.B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung.
- Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) energetisch saniert werden, Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu „Effizienzhaus Denkmal EE“. Für Gebäude mit einer neuen Heizung sind Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen. Für die Umsetzung des Vorhabens haben die Kundinnen und Kunden 54 Monate nach Zusage Zeit. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens sowie Bestätigung der förderfähigen Kosten und des erreichten energetischen Niveaus.
- Antragsberechtigt sind alle Investoren – also z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen.
- Der Zuschuss beträgt 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Als förderfähig gelten die Kosten für den Umbau, jedoch nicht für die energetische Sanierung der Wohneinheiten. Hierfür können z.B. andere Förderprogrammen wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ genutzt werden (www.kfw.de/261; www.kfw.de/263; www.kfw.de/264; www.kfw.de/464).
- Für alle außer selbstnutzende Investoren ist zu berücksichtigen, dass die Förderung entsprechend der europäischen De-minimis-Verordnung als Beihilfe zu melden ist. Die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 Euro in drei Jahren.
Hinweise:
Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. EinRechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die detaillierten Förderbedingungen für „Gewerbe zu Wohnen“ sind auf der Homepage der KfW abrufbar.
Quelle: KfW, Pressemitteilung v. 20.6.2026 (il)

