Europa | Steuervereinfachungspaket zur Straffung der Einhaltung der Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts (Kommission)
Die Europäische Kommission hat am 24.6.2026 ein Paket zur Steuervereinfachung angenommen, mit dem die EU-Steuervorschriften vereinfacht und die Befolgungslasten für Unternehmen verringert werden sollen.
Hierzu führt die EU-Kommission u.a. weiter aus:
Das Paket umfasst zwei Vorschläge, die
- Omnibus-Richtlinie zur Besteuerung und
- die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC).
Ziel der Regelungen ist es, den EU-Rahmen für die direkte Besteuerung zu modernisieren, die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu stärken und gleichzeitig das bestehende Schutzniveau vor Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung aufrechtzuerhalten. Das Paket soll EU-Unternehmen jährlich rund 8 Mrd. EUR einsparen, davon 3,3 Mrd. EUR an Verwaltungskosten.
Mit dem Omnibus zur direkten Besteuerung sollen wichtige Maßnahmen eingeführt werden, wie z. B.:
- Vereinfachung umständlicher Vorschriften zur Verbesserung des Binnenmarkts: Mit dem Omnibus soll eine Befreiung von der Quellensteuer auf alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU eingeführt werden. Durch die Abschaffung der Verfahrensanforderungen im Vorfeld und die Vereinfachung der Erstattungsverfahren soll die Maßnahme die Finanzierung erleichtern, Investitionen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
- Erleichterung der Finanzierung: Mit dem Omnibus sollen unnötige Beschränkungen für echte Dritt- und Marktfinanzierungen beseitigt werden, wodurch es für Unternehmen einfacher werden soll, in den Binnenmarkt zu investieren. Der Omnibus soll auch die Zinsbegrenzungsregel in der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD) vereinfachen, indem Umsetzungsoptionen eliminiert und die De-minimis-Schwelle verbindlich vorgeschrieben werden.
- Beseitigung von Doppelarbeit: Der Omnibus soll überlappende Bestimmungen zwischen den Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) und der globalen Mindeststeuer (Säule 2) beseitigen, wodurch unnötige Komplexität und Überschneidungen verringert werden sollen.
Die Hauptziele des Vorschlags für eine Neufassung des DAC bestehen darin, den EU-Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern zu vereinfachen, zu präzisieren und zu verbessern. Durch die Zusammenführung des DAC und seiner acht Änderungen in einem einzigen Rechtstext sollen die Rechtsvorschriften benutzerfreundlicher und kohärenter werden, wodurch die Rechtssicherheit verbessert werden soll.
Mit der Neufassung sollen einige wichtige Maßnahmen eingeführt werden, wie z. B.:
- Aufhebung der Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen: Mit der Neufassung sollen die Berichtspflichten für multinationale Unternehmensgruppen, die dem Mindeststeuersatz von 15 % gemäß den Vorschriften der Säule 2 unterliegen, aufgehoben werden, was zu Einsparungen bei den Befolgungskosten in Höhe von rund 300 Mio. EUR führen soll. Außerdem sollen Meldepflichten für alle anderen EU-Unternehmen für bestimmte grenzüberschreitende Steuerregelungen aufgehoben werden, die den Steuerverwaltungen einen begrenzten Mehrwert bieten.
- Unterstützung der Kreislaufwirtschaft: Mit der Neufassung soll der Meldeschwellenwert für den Online-Warenhandel erhöht werden, wodurch die Meldepflichten für mehr als 10 Millionen private Verkäufer, insbesondere diejenigen, die Gebrauchtwaren verkaufen, aufgehoben werden.
- Verbesserung der Identifizierung von Steuerzahlern: Mit der Neufassung soll ein neues Überprüfungsinstrument für Steueridentifikationsnummern eingeführt werden, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Steuerverwaltungen alle gemeldeten Steuerpflichtigen effizient und wirksam identifizieren können.
Hinweise:
Das Paket wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Weitere Informationen zum Thema können Sie der Meldung der EU-Kommission v. 24.6.2026entnehmen.
Quelle: EU-Kommission online, Meldung v. 24.6.2026(il)

