Gesetzgebung: Ja zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (Bundestag)

Der Bundestag hat sich am 11.6.2026 mit dem Thema Künstliche Intelligenz befasst. Dazu lag den Parlamentariern ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (BT-Drucks. 21/4594) vor, der in der vom Digitalausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/6407) angenommen wurde.

Hintergrund: Die KI-Verordnung vom Juni 2024 schafft einen unionsweit geltenden Rechtsrahmen für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen. Sie soll Innovation fördern, Grundrechte schützen und Vertrauen in KI stärken.

Zur Umsetzung der KI-Verordnung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union die national zuständigen Behörden festlegen. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf stellt die Bundesregierung sicher, dass die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben innovationsfreundlich und bürokratiearm erfolgt.

Der Gesetzentwurf enthält u.a. die folgenden Punkte:

  • Mit dem Gesetz wird die europäische Verordnung über KI in deutsches Recht umgesetzt. Dafür werden vor allem die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festgelegt. Die EU-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen.
  • Der Gesetzentwurf legt fest, welche nationalen Behörden des Bundes und der Länder für die Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen zuständig sind. Er regelt deren Zusammenarbeit und schafft klare Ansprechpartner für Unternehmen. Dabei wird auf bestehende Strukturen und behördliche Expertise zurückgegriffen, um Doppelarbeit zu vermeiden und bewährte Fachkompetenz zu nutzen.
  • Kernelement des Entwurfs ist die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur. Dort entsteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum. Dieses bündelt KI-Expertise zentral, stellt sie anderen Behörden zur Verfügung und bietet Informationen für Unternehmen.
  • Die Bundesnetzagentur wird auch Aufgaben bei der Innovationsförderung erhalten: Insbesondere soll sie mindestens ein KI-Reallabor einrichten, um dort innovative KI-Systeme testen zu können.

Hinweis:

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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