Kindergeld: Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG (FG)

Die Teilnahme eines Diplom Finanzwirts an dem Förderprogramm „Jura“ der Finanzverwaltung NRW stellt eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg gerichtete Nebensache in der bereits aufgenommenen Berufstätigkeit als Finanzbeamter dar. Das Studium der Rechtswissenschaften tritt gegenüber dieser Erwerbstätigkeit in den Hintergrund. Die Erwerbstätigkeit ist aber unschädlich i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, soweit die monatlich betrachtete regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit infolge von Freistellungen unter 20 Stunden sinkt (FG Münster, Urteil v. 16.4.2026 – 8 K 2927/25 Kg; Revision zugelassen).